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Benutzerkennung
Die Zuständigkeit bei der Vergabe von Benutzerkennungen für die Datenverarbeitungsanlagen am Institut richtet sich nach dem jeweiligen Geltungsbereich. Zum einen handelt es sich um die von der jeweiligen Abteilung vergebenen Kennungen, insbesondere für Mitarbeiter und Gäste, und um die hier angesprochenen Kennungen Studierender für die zentralen Studenten-Rechner sowie den zentralen PC-Pool und die Studenten-Rechner in der Informatik III.