Gemeinsame Systemgruppe IfI/b-it

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Arbeitsrichtlinien

Eine verantwortungsbewusste Gestaltung der Aufgaben in Lehre und Forschung beinhaltet naturgemäß die Berücksichtigung der für jeden Arbeitsbereich maßgebenden Arbeits- und Umweltschutzvorschriften. Im Rahmen seiner Tätigkeit haftet somit der Wissenschaftler und die Studierenden auch für die Folgen seines wissenschaftlichen Handelns in diesen Bereichen, wobei diese Haftung auch die zivilrechtliche, strafrechtliche und ordnungwidrigkeitenrechtliche Haftung einschließt. Die Vielzahl der staatlichen und sonstigen Regelungen müssen im Einzelfall adäquat interpretiert und angewendet werden. Im Rahmen seiner Organisationsverantwortung bietet der Kanzler der Universität Bonn durch die Abteilung Sicherheitswesen/Umweltschutz dieses Informationssystem dem Wissenschaftsbereich zur Nutzung an. Es bleibt Aufgabe des jeweiligen Fachverantwortlichen die für seinen Arbeitsbereich notwendigen arbeitsschutz- und umweltschutzrelevanten Informationen diesem System zu entnehmen und umzusetzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Sicherheitsbeauftragten der Informatik (Neubau)

Im Institut für Informatik gibt es Richtlinien für die Computerbenutzung in den PC Pools - verteilt an die Studierende bzw. im Internet einsehbar

  • Die Benutzungsordnung
  • Das Merkblatt über die Nutzung der IT-Infrastruktur am Institut für Informatik das jedem Studierenden bei der Accountanmeldung ausgehändigt wird.
  • Die Richtlinien zum Arbeits- und Brandschutz
  • Die Richtlinien für das Anschließen von Elektrogeräten
  • Das Merkblatt für einen Bildschirmarbeitsplatz
  • Die Hausordnung für die PC-Pools

In der Hausordnung für die PC-Pools sind unter anderem die Allgemeine Verhaltensregeln - Rauchen, Essen, Trinken beschrieben: Das Rauchen ist im gesamten Haus verboten. Das Essen und Trinken an den Rechnerplätzen ist ebenso nicht erlaubt. Arbeitsschutzrichtlinien 1.gif In den Richtlinien für das Anschließen von Elektrogeräten wird unter anderem erklärt, das elektrische Geräte am Institut für Informatik nur bestimmungsgemäß und entsprechend der Betriebs- und Gebrauchsanleitungen betrieben werden. Jede festgestellte unmittelbare Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit sowie jeder festgestellte Defekt, der die Sicherheit beeinträchtigen kann, ist dem Fachverantwortlichen zu melden. Arbeitsschutzrichtlinien 2.jpg Nerviges Klingeln und lautstarke Telefonate stören alle arbeitenden PC-Benutzer. Die Handys sollten wenigstens lautlos geschaltet und zum telefonieren die PC-Räume verlassen werden. Arbeitsschutzrichtlinien 3.jpg