Für die Dauer der VPN-Nutzung wird dem Endgerät dynamisch eine Netzadresse aus dem Adressbereich der Universität Bonn zugewiesen und es unterliegt damit den Betriebsregelungen für das Universitätsnetz. Der Nutzende muss bei Zugriffen innerhalb des Universitätsnetzes sicherstellen, nur Dienste zu nutzen, zu deren Nutzung er auch berechtigt/lizensiert ist. Im Zweifel ist ein Zugriff auf diese Dienste zu unterlassen.
Über diesen Netzzugang darf Dritten kein Zugang zum Universitätsnetz oder zu Diensten innerhalb des Universitätsnetzes gewährt werden.
Es dürfen keine Serverdienste oder Peer-to-Peer Dienste betrieben werden.
Eine geschäftsmäßige Nutzung ist unzulässig. Jegliche Nutzung muss in einem angemessenen Verhältnis zum wissenschaftlichen Nutzen stehen.
Der Einsatz von Geräten oder Software, die Störungen im Netz verursachen können oder dazu dienen, systematisch Angriffspunkte für Störungen zu finden, ist unzulässig. Bei erkannten Störungen oder Angriffsversuchen wird der VPN-Zugang des Verursachers gesperrt.
Die über den VPN-Zugang nutzbaren Server und Dienste sind beschränkt. Die konkreten Beschränkungen ergeben sich aus der verwendeten Benutzerkennung sowie dem Netz, aus dem die Verbindung aufgebaut wurde.
Auf dem Endgerät können für die Dauer der VPN-Nutzung netzseitig Firewall-Regelungen eingestellt und der aktuelle Sicherheitsstand geprüft werden.